FAQ
Häufige Fragen und Antworten zur SRH Jugendhilfe Dresden
Wieviele Plätze bietet die SRH Jugendhilfe Dresden für eine stationäre Unterbringung?
Unsere Wohngruppen bieten insgesamt 13 Plätze:
- Bis zu acht Jugendliche finden in unserer Regelwohngruppe Schutz und Geborgenheit.
- Für fünf weitere Heranwachsende gibt es eine intensivpädagogische Wohngruppe mit heilpädagogischem Schwerpunkt.
Welche Voraussetzungen müssen für eine stationäre Aufnahme erfüllt werden?
Wird eine stationäre Betreuung empfohlen, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in einer unserer Wohngruppen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen zählen zum Beispiel der spezielle Hilfebedarf des Jugendlichen und die Frage, ob er mit den anderen jungen Menschen in unseren Wohngruppen harmonisieren kann.
Ist das der Fall, laden wir den Jugendlichen ein, uns mit seinen Eltern oder den Sorgeberechtigten zu besuchen, um sich selbst ein Bild von unserer Wohngruppe zu machen. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten für unsere stationären Hilfen stimmen wir mit allen Beteiligten ab. Halten alle Seiten den Einzug für eine gute Lösung, übernimmt das Jugendamt die Anmeldung bei uns.
Wer hat Anspruch auf eine stationäre Hilfe?
Rechtliche Grundlage und Voraussetzung für eine stationäre Unterbringung in unseren Jugendwohngruppen sind die "Hilfen zur Erziehung" nach SGB VIII (§ 34, § 35a, § 41). Um diese Leistungen zu erhalten, stellen Eltern oder Sorgeberechtigte einen Antrag beim zuständigen Jugendamt am Wohnort. Wir beraten und unterstützen gerne bei der Beantragung.
Gibt es Ausschlusskriterien für eine stationäre Aufnahme?
Bei jungen Menschen, die sich in einer akuten Phase eines psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildes befinden, kann vor der Aufnahme eine medizinisch-therapeutische Maßnahme notwendig sein.
Bei besonderen Problemstellungen können wir einer stationären Aufnahme nicht zustimmen.
Dazu zählen junge Menschen
- mit manifester Gewaltbereitschaft
- mit Bedarf an Barrierefreiheit
- die Sexualstraftaten begangen haben
- mit akuter Suizidalität
- die vor einer stationären Unterbringung ein spezielles Sucht- oder Therapieangebot benötigen
Bei der Klärung von gesundheitlichen Belangen arbeiten wir Hand in Hand mit unseren therapeutischen und medizinischen Partnern.
In Kürze finden Sie hier weitere Fragen und Antworten rund um die Jugendhilfe. Benötigen Sie vorab weitere Informationen, kontaktieren Sie uns – wir beantworten Ihnen gern offene Fragen.