Jugendhilfe Dresden
Unterstützung für Jugendliche und Kinder SRH Berufsbildungswerk Dresden Jugendhilfe
Zuhören, nachfragen und gemeinsam Chancen erkennen: Die Jugendhilfe des SRH Berufsbildungswerkes Dresden ist eine Einrichtung für Jugendliche und Kinder, die in schwierigen Lebenssituationen individuelle Unterstützung benötigen.
Mit unseren stationären und ambulanten Angeboten helfen wir jungen Menschen, eigene Perspektiven für ein selbstständiges Leben zu entwickeln und persönliche Herausforderungen zu meistern. Wir unterstützen sie bei Alltagsfragen, Schwierigkeiten in der Schule oder Hürden beim Start ins Berufsleben.
Pädagogische Begleitung in ein selbstständiges Leben
Seit 2016 begleiten unsere Pädagoginnen und Pädagogen der Jugendhilfe in Dresden Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg ins Erwachsenwerden und bei der Gestaltung ihres Lebensalltags. Wir fördern ihre altersgemäße Selbstständigkeit, tragen zu einem stabilen Beziehungsumfeld bei und bieten ganzheitliche Unterstützung in unterschiedlichen Lebensphasen. Wir möchten Perspektiven aufzeigen und jungen Erwachsenen dabei helfen, ihren Platz im Leben zu finden.
Individuelle Förderung: Für uns zählt der Einzelne
Unsere Hilfestellung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und der Lebenssituation der jungen Menschen, die sich uns anvertrauen. Wir geben ihnen Raum, um sich öffnen, ausprobieren und frei entwickeln zu können – unabhängig von ihrer Herkunft und dem familiären Hintergrund. Bei uns ist jeder willkommen!
Gemeinsam erreichen wir mehr
Neben der individuellen Förderung junger Menschen sehen wir es als unsere Aufgabe, familiäre Beziehungen zu stärken und Erziehungskompetenzen zu fördern. Deshalb verstehen wir unsere Jugendhilfe als ganzheitliches Beratungs- und Betreuungsangebot für Heranwachsende, Eltern und Bezugspersonen.
Ebenso wichtig ist für uns die enge Zusammenarbeit mit schulischen Lehrkräften und Pädagogen, Mitarbeitenden von Jugendämtern, Sozialdiensten und Beratungsstellen. Wir arbeiten bei der Klärung von gesundheitlichen Belangen Hand in Hand mit unseren therapeutischen und medizinischen Partnern.
Finanzierung
Die stationäre Unterbringung und ambulante Nachbetreuung im Rahmen unserer Jugendhilfe sind Leistungen der "Hilfe zur Erziehung" nach SGB VIII (§ 34, § 35a und § 41) und werden von Jugendämtern übernommen.
Sie benötigen Unterstützung?
Wir unterstützen junge Menschen dabei, den Mut zu finden, um eine Veränderung zu wagen. Wir zeigen ihnen, wie sie Hilfe annehmen können. Besprechen wir gemeinsam die ersten Schritte!