Ambulante Hilfen
Individuelle Unterstützung für junge Menschen und deren Familien durch die ambulante JugendhilfeAmbulante Jugendhilfe
Die meisten Herausforderungen, denen Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg ins Erwachsenwerden begegnen, können sie gemeinsam mit ihren Eltern und Bezugspersonen selbstständig meistern.
Manchmal braucht es aber einen Wegweiser, der neue Denkanstöße gibt, Perspektiven aufzeigt und Hilfestellung im Alltag leistet. Dafür bieten wir ambulante Hilfe an.
Unsere Arbeitsweise ist geprägt von konkreter Arbeit an den gestellten und verabredeten Zielen. Wir arbeiten auf Augenhöhe und sind verlässliche Ansprechpartner. Ein ehrliches und transparentes Miteinander ist uns wichtig – dies umfasst sowohl die Arbeit mit den jungen Menschen und den Familien wie auch die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Unser Angebot umfasst:
- Ambulante Hilfen nach § 30 SGB VIII:
Unterstützung für junge Menschen durch individuelle Beratung und Begleitung - Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII:
Unterstützung und Begleitung von Familien in schwierigen Lebenssituationen - Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII:
Hilfen zur Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen - Ambulante Hilfen nach § 41 SGB VIII:
Unterstützungsangebote für junge Volljährige, um den Übergang ins eigenständige Leben zu meistern
Ebenso wie bei unserer stationären Betreuung steht den Heranwachsenden bei der ambulanten Jugendhilfe eine feste Vertrauens- und Bezugsperson zur Seite.
Infomaterial zum Download:
Erziehungsbeistand § 30 VIIIStark als junger Mensch
Wenn Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren oder junge Volljährige Unterstützung benötigen, sind wir für sie da und begleiten sie. Dies kann folgende Themenbereiche umfassen:
- Unterstützung bei schulischen Fragestellungen, perspektivisch auch auf der Suche nach geeigneten Ausbildungswegen
- Erschließen und Nutzen vorhandener Ressourcen
- Stärkung der Beziehung zur Familie als auch der eigenen Identität
- Aufbau sozialer Kontakte und Freizeitmöglichkeiten
- Hilfestellung bei Anträgen, Begleitung zu Terminen bei Behörden (Jobcenter, Sozialamt) und Ärzten
- Hilfestellung im Umgang mit der eigenen Krankheit und Beeinträchtigung
- bei der Organisation von Wohnangelegenheiten (Mietvertrag, Finanzen oder Ernährung)
Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene §35a SGB VIIIPerspektiven finden und stärken
Die Hilfen nach § 35 a SGB VIII setzen gesundheitliche Einschränkungen voraus, die eine Teilhabe am Leben erschweren und dadurch Behinderungen im Alltag, in der Gesundheit und der Lebensgestaltung drohen bzw. vorhanden sind.
Wir können Kindern und Jugendliche ab zwölf Jahren oder jungen Volljährigen entsprechend lebenspraktisch unterstützen.
Dies kann folgende Themenbereiche umfassen:
- Persönlichkeitsentwicklung z. B. mit dem Gewinnen von Selbstsicherheit, der Förderung von Selbstverwirklichung sowie der Eigen- und Fremdwahrnehmung
- Sozialkompetenzstärkung z. B. durch Förderung von Einzel- und Gruppenaktivitäten
- Stärkung der Beziehung zur Familie und der Kontakte im Umfeld
- Alltagsbewältigung z. B. durch Nutzung von Hilfemitteln, Kommunikation mit weiteren Beteiligten, Freizeitgestaltung
- Umgang mit der eigenen Krankheit und Beeinträchtigung
- Unterstützung bei schulischen Fragestellungen, perspektivisch auch auf der Suche nach geeigneten Ausbildungswegen unter Einbezug vorhandener Ressourcen für junge Heranwachsende bzw. Volljährige
- Unterstützung Stärken der Autonomie auch in Bezug zur eigenen Lebensführung (Finanzen, Wohnraum, berufliche Wege)
- Hilfestellung bei Anträgen, Begleitung zu Terminen bei Behörden (Jobcenter, Sozialamt) und Ärzten
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIIIStark als Familie
Wir begleiten und unterstützen Familien in belastenden Lebenssituationen im Kontext von Gesundheit, Bildung, Integration, Erziehung und Entwicklung.
Eine Begleitung kann z.B. zu diesen Fragestellungen erfolgen:
- Wie können Eltern und Kinder gut miteinander leben und sich in ihren Bedürfnissen verstehen und achten?
- Wie kann die Erziehung der Kinder gelingen?
- Wie verbringen Familien gemeinsame Freizeit, die ins Familienbudget und zu den Interessen passt?
- Welche Alltagsstruktur braucht die Familie und welche Unterstützung ist hierzu hilfreich?
- Wie bleiben alle Familienmitglieder gesund und wie kann ein guter Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen gefunden werden?
- Wie finden Kinder und Eltern Zugang zu Unterstützungsangeboten im Lebensraum?
- Welche Hilfen können Familien in Anspruch nehmen?
- Welche Lebensperspektiven gibt es für jeden Einzelnen als auch gemeinsam?
Finanzierung
Die Finanzierung der ambulanten Hilfen werden vom Jugendamt übernommen. Voraussetzung ist eine Feststellung des Bedarfes dieser Hilfen und eine konkrete Zielformulierung im Rahmen des Hilfeplans.
Sie benötigen Unterstützung?
Wir unterstützen junge Menschen dabei, den Mut zu finden, um eine Veränderung zu wagen. Wir zeigen ihnen, wie sie Hilfe annehmen können. Besprechen wir gemeinsam die ersten Schritte!