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Ambulante Hilfen

Ambulante Jugendhilfe in Dresden

Individuelle Unterstützung für junge Menschen und deren Familien durch die ambulante JugendhilfeAmbulante Jugendhilfe

Ambulante Jugendhilfe in Dresden für junge Erwachsene

Erziehungsbeistand § 30 VIIIStark als junger Mensch

Wenn Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren oder junge Volljährige Unterstützung benötigen, sind wir für sie da und begleiten sie.  Dies kann folgende Themenbereiche umfassen:

  • Unterstützung bei schulischen  Fragestellungen, perspektivisch auch auf der Suche nach geeigneten Ausbildungswegen
  • Erschließen und Nutzen vorhandener Ressourcen
  • Stärkung der Beziehung zur Familie als auch der eigenen Identität
  • Aufbau sozialer Kontakte und Freizeitmöglichkeiten
  • Hilfestellung bei Anträgen, Begleitung zu Terminen bei Behörden (Jobcenter, Sozialamt) und Ärzten
  • Hilfestellung im Umgang mit der eigenen Krankheit und Beeinträchtigung
  • bei der Organisation von Wohnangelegenheiten (Mietvertrag, Finanzen oder Ernährung)

Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene §35a SGB VIIIPerspektiven finden und stärken

Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIIIStark als Familie

Wir begleiten und unterstützen Familien in belastenden Lebenssituationen im Kontext von Gesundheit, Bildung, Integration, Erziehung und Entwicklung.

Eine Begleitung kann z.B. zu diesen Fragestellungen erfolgen:

  • Wie können Eltern und Kinder gut miteinander leben und sich in ihren Bedürfnissen verstehen und achten?
  • Wie kann die Erziehung der Kinder gelingen?
  • Wie verbringen Familien gemeinsame Freizeit, die ins Familienbudget und zu den Interessen passt?
  • Welche Alltagsstruktur braucht die Familie und welche Unterstützung ist hierzu hilfreich?
  • Wie bleiben alle Familienmitglieder gesund und wie kann ein guter Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen gefunden werden?
  • Wie finden Kinder und Eltern Zugang zu Unterstützungsangeboten im Lebensraum?
  • Welche Hilfen können Familien in Anspruch nehmen?
  • Welche Lebensperspektiven gibt es für jeden Einzelnen als auch gemeinsam?

Rechtlicher Rahmen

Den rechtlichen Rahmen für die ambulanten Hilfen bildet das SGB VIII.

Die wichtigste Voraussetzung, um unsere ambulante Jugendhilfe in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung", der beim Jugendamt gestellt werden muss.

In einem Gespräch beim Jugendamt wird dann geklärt, welcher Bedarf an Unterstützung vorliegt und welche Hilfeformen geeignet sind. Nach der Zustimmung zur Aufnahme ambulanter Hilfen kann sich der Antragsteller/ Hilfesuchende verschiedenen Anbieter kennenlernen und hat ein Mitspracherecht bei der Auswahl.

Die Anzahl und Dauer der Betreuungsleistung ist abhängig vom individuellen Hilfebedarf des Leistungsempfängers.

Wir beraten und unterstützen auf Wunsch bei der Beantragung.

Finanzierung

Die Finanzierung der ambulanten Hilfen werden vom Jugendamt übernommen. Voraussetzung ist eine Feststellung des Bedarfes dieser Hilfen und eine konkrete Zielformulierung im Rahmen des Hilfeplans.

Sie benötigen Unterstützung?

Ansprechpartnerin:
 Katrin Denk
Katrin Denk

Teamleiterin

jugendhilfe.bbwdd@srh.de +49 351 84 37 590